Informationen zur 2G-Regelung im Ahorn-Sportpark

Der Sportbetrieb in der Ahorn-Sportpark-Halle wird ab Montag, den 15.11.2021 schrittweise auf die sogenannte „2G-Regelung“ (Zugang zur Halle auf 2G (geimpft, genesen beschränkt) umgestellt.

Einführung der 2G-Regelung:

  • Ab Montag, den 15.11.2021 gilt die 2G-Regelung für die freien Sportangebote (freies Basketball, Tischtennisplatten und Rundlaufbahn).
  • Ab Montag, den 22.11.2021 gilt die 2G-Regelung auch für den gesamten Vereinssport über 18 Jahren in der Ahorn-Sportpark-Halle.

Das bedeutet konkret:

  • Ab Montag, den 22.11.2021 gilt die 2G-Regelung für die Altersgruppe über 18 Jahren. Ausnahmen bestehen nur für Personen mit einem medizinischen Attest.
  • Für die Personengruppe mit medizinischem Attest (die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann) gilt die 24-Stunden-Testregelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks das medizinische Attest und ein medizinischer Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Hinweis: Die medizinischen Tests sind bis zum Ende des Jahres für diese Altersgruppe kostenlos!
  • Für die Altersgruppe von 12-17 Jahren (weiterführende Schule) gilt zunächst weiterhin die 3G-Regelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks ein Test-Nachweis durch eine schriftliche Bescheinigung durch die Schule bzw. ein medizinischer Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Ein Schülerausweis reicht nicht aus. Hinweis: Die medizinischen Tests sind bis zum Ende des Jahres für diese Altersgruppe kostenlos!
  • Für die Altersgruppe von 5-11 Jahren (Grundschule) gilt weiterhin die 3G-Regel durch die Testungen in den Schulen (bzw. bei den Kitakindern siehe unten). Hier ist auch erforderlich, dass die Kinder zu den jeweiligen Angeboten in der Halle den schriftlichen Nachweis aus der Schule mitbringen (nicht älter als 24 Stunden) oder aber einen medizinischen Test (z. B. für das Wochenende und die Ferien) vorlegen.
  • Für die Kindergartenkinder gilt ebenfalls eine Testpflicht. Hier fordern wir von den Erziehungsberechtigen eine schriftliche Bestätigung, dass das Kind am Tag des Kurses negativ getestet worden ist. Hinweis: Diese Altersgruppe erhält durch die Kitas regelmäßig kostenlose Selbsttests!

Ab Montag, den 22.11.2021 übernimmt ein von der Ahorn-Sportpark gGmbH beauftragter Sicherheitsdienst die Kontrolle der Regelungen am Haupteingang zur Ahorn-Sportpark-Halle von montags-freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Nachverfolgbarkeit wird weiterhin fortgesetzt. Das bedeutet, dass die Kontaktnachverfolgung weiterhin vom Verein oder über die Luca-App erfolgen muss.